WEG Verwaltung gemäß neuem Gesetz "WEMOG" |
Für Wohnungseigentümergemeinschaften übernehmen wir die WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß WEMOG. Wohnungseigentümergemeinschaften unter 9 Einheiten müssen gemäß WEMOG ab 01.12.2020 keinen "qualifizierten Hausverwalter" mehr beauftragen. Daher haben wir für diese kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften unter 9 Einheiten unser kostengünstiges speziell entwickeltes Angebot über www.immobilien-online-Verwaltung.de entwickelt.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ab 9 Einheiten bieten wir gerne uns Dienstleistung gemäß WEMOG als "qualifizierter Hausverwalter" an. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine schnelle Abrechnungserstellung, eine sehr gute Erreichbarkeit für unsere Miteigentümer und auf bestens durchgeführte Eigentümerversammlungen. Zusätzlich verfügen wir über eine hohe Kompetenz im Bereich Sanierungen, insbesondere im Bereich Aufzüge, Fassaden- und Dachsanierungen.
Verwaltungen nach dem WEG
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